Das deutsche Kriminalrecht sieht als Rechtsfolgen strafbarer Handlungen zahlreiche Sanktionen vor. Die Rechtsgrundlagen finden sich im wesentlichen in den Vorschriften der §§ 38-76a des Strafgesetzbuchs (StGB). Dabei kann man zwei Hauptformen unterscheiden: Strafen und Maßregeln.

Strafen sind die klassischen Rechtsfolgen, die von den Strafgerichten verhängt werden. Vor allem für schwerere Delikte werden Freiheitsstrafen verhängt. Für die Länge des Freiheitsentzugs gelten bei den meisten Straftatbeständen weite Strafrahmen; hauptsächlich bei Tötungsdelikten kommen lebenslange Freiheitsstrafen in Betracht. Bei leichteren Delikten wie etwa typischen Diebstählen werden andererseits häufig kürzere Freiheitsstrafen bis zu 2 Jahren verhängt, die auch zur Bewährung ausgesetzt werden können. Am häufigsten werden von den Gerichten Geldstrafen ausgesprochen.

Mit dem Begriff der Maßregeln der Besserung und Sicherung fasst man dagegen sehr unterschiedliche Sanktionsformen für besondere Tätergruppen zusammen. Für die Praxis der Strafgerichte ist die Entziehung der Fahrerlaubnis von besonders großer Bedeutung. In den letzten Jahren konzentriert sich die öffentliche Aufmerksamkeit aber auf freiheitsentziehende Maßregeln wie die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus oder die Sicherungsverwahrung.