Sozialtherapie im Strafvollzug - Stichtagserhebung

Laufzeit: seit 1997 jährlich

Projektbeschreibung

In sozialtherapeutischen Einrichtungen – als selbständige Anstalten oder Abteilungen einer Justizvollzugsanstalt – soll rückfallgefährdeten Menschen, die wegen erheblicher oder wiederholter Straftaten verurteilt wurden, durch besondere therapeutische Mittel ermöglicht werden, neue Einsichten zu gewinnen und sich neue Formen der Lebensbewältigung anzueignen.
Zwar wurde die erste sozialtherapeutische Einrichtung schon 1969 eröffnet. Eine Rechtsgrundlage wurde aber erst 1977 durch § 9 StVollzG geschaffen. Zudem schrieb diese Norm eine Verlegung nicht vor, sondern ermöglichte sie nur, was dazu führte, dass der Auf- und Ausbau sozialtherapeutischer Einrichtungen eher langsam voranschritt. Das änderte sich, als § 9 I StVollzG im Jahr 1998 insofern neu gefasst wurde, als wegen bestimmter Sexualdelikte zu über zweijährigen Freiheitsstrafen Verurteilte nun auch ohne ihre Einwilligung verlegt werden sollten; 2003 wurde aus dieser „Soll“- eine „Ist“-Bestimmung. Einen weiteren Schub gab es, als das BVerfG 2006 den Gesetzgeber – aufgrund der Föderalismusreform nun die Bundesländer –, verpflichtete, den Jugendstrafvollzug auf eine gesetzliche Grundlage zu stellen. Denn alle daraufhin geschaffenen Landesgesetze enthielten Regelungen für eine sozialtherapeutische Behandlung von nach Jugendstrafrecht Verurteilten, was die Eröffnung entsprechender Abteilungen im Jugendstrafvollzug forcierte. Inzwischen stehen bundesweit 72 sozialtherapeutische Einrichtungen zur Verfügung, darunter 21 im Jugendstrafvollzug und 6 für inhaftierte Frauen.
Die seit 1997 jährlich erhobenen Daten sollen Lage und Trends der sozialtherapeutischen Einrichtungen dokumentieren. Dies ermöglicht differenzierte Vergleiche und bietet eine Grundlage für die kontinuierliche Fortentwicklung der Sozialtherapie.

Methode

Jeweils zum Stichtag 31.03. werden mittels eines standardisierten Erhebungsbogens in allen sozialtherapeutischen Einrichtungen des Justizvollzuges schriftlich Daten u. a. zu folgenden Aspekten erhoben:

  • Haftplätze und Belegungsquoten
  • Gefangene (Geschlecht, Alter, Vorstrafenbelastung, Art der abgeurteilten Straftat, Dauer der Freiheits- oder Jugendstrafe)
  • Institutionelle Vorgänge (Aufnahmen und Abgänge, vollzugsöffnende Maßnahmen, Nachbetreuung)

Im Jubiläumsjahr der 20. Stichtagserhebung 2016 wurde zusätzlich ein Fragebogen zur psychologischen Diagnostik in sozialtherapeutischen Einrichtungen eingesetzt. In diesem Jahr erfolgte wieder eine standardmäßige Erfassung der Gegebenheiten in sozialtherapeutischen Einrichtungen.

Veröffentlichungen

Eine vollständige Übersicht über die jährlichen Stichtagserhebungen s. Publikationen - Jährliche Erhebungen.

Ansprechpartner/-innen
Laura Biedermann
Prof. Dr. Martin Rettenberger