BM-Online 27

Breiling, Lisanne; Reese, Viktoria & Rettenberger, Martin. Evaluation der risikoorientierten Bewährungshilfe in Hessen. Die Prognose- und Interventionspraxis im Sicherheitsmanagement II. Wiesbaden: KrimZ, 2021. (BM-Online ; Bd. 27)
ISBN 978-3-945037-39-3
Persistent Identifier: urn:nbn:de:hebis:2378-opus-2174
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Im Rahmen eines zweijährigen Projektes wurde eine Betreuungsstruktur der hessischen Bewährungshilfe evaluiert. Das Sicherheitsmanagement (SIMA) II betreut wegen Gewaltdelikten verurteilte Personen mit erhöhtem Rückfallrisiko sowie Führungsaufsichtsprobanden/-innen mit negativer Sozialprognose. Die Betreuungsintensität der Probanden/-innen des SIMA II wird auf Basis initialer Risikoeinschätzungen bestimmt. Mit dieser Priorisierung orientiert sich der Fachbereich am international führenden Rehabilitationsmodell im Bereich der Behandlung straffälliger Personen – dem  Risk-Need-Responsivity (RNR)-Modell.

Im Rahmen des Projektes sollten die Qualität der Risikoeinschätzungen (Projektteil 1) und die rückfallpräventive Wirksamkeit der risikoorientierten Betreuung (Projektteil 2) überprüft werden. Darüber hinaus sollten in Rahmen von Interviews die Perspektive der Bewährungshelfer/-innen des SIMA II und ggf. Optimierungspotentiale untersucht werden (Projektteil 3).

Beide im Fachbereich eingesetzten Risikoeinschätzungsinstrumente erwiesen sich als reliabel und valide, ließen jedoch gleichzeitig Raum für Optimierung. Analysen von Auszügen aus dem Bundeszentralregister zeigten eine Reduktion allgemeiner sowie einschlägiger Rückfälligkeit der SIMA II-Klientel im Vergleich zu einer Kontrollgruppe, die vor Einführung des neuen Fachbereichs in der hessischen Bewährungshilfe betreut worden war. Auch die befragten Mitarbeiter/-innen des SIMA II beurteilten die spezialisierte, risikoorientierte und wissenschaftliche Ausrichtung des SIMA II mehrheitlich positiv, wiesen jedoch gleichzeitig auf Verbesserungsmöglichkeiten hin. In Summe sprechen die Ergebnisse der Evaluation für die kriminalpräventive Wirksamkeit der Betreuung im SIMA II sowie für den Nutzen des Risikoprinzips im Kontext von Bewährungshilfe.