Alkoholabhängige Täter - justizielle Praxis und Strafvollzug: Argumente der Zurückstellung der Strafvollstreckung bei Therapieteilnahme

Projektlaufzeit: 2001 – 2005
Auftraggeber: Bundesministerium der Justiz

Projektbeschreibung

Vor dem Hintergrund der rechtspolitischen Diskussion zur Schaffung einer den §§ 35 ff. BtMG (Zurückstellung der Strafvollstreckung bei Durchführung einer Therapie) vergleichbaren Regelung für alkoholabhängige Straftäter führte die KrimZ im Jahr 2000 im Auftrag des Bundesministeriums der Justiz zunächst eine Literaturanalyse durch, in welcher der bisherige einschlägige Kenntnisstand aufbereitet wurde. Da sich insbesondere im Hinblick auf Umfang, Struktur und spezifische Problematik Alkoholabhängiger im Justizvollzug Forschungsdefizite zeigten, wurde die KrimZ damit beauftragt, diesen Aspekt durch eigene empirische Erhebungen weiter aufzuklären.

Methode

Einsatz eines Erhebungsbogens, der in Justizvollzugsanstalten bei jedem Neuzugang innerhalb eines vorgegebenen zweimonatigen Zeitraums auszufüllen war; Analyse von Strafakten so ermittelter alkoholabhängiger Inhaftierter; schriftliche Befragung bei repräsentativ ausgewählten Gerichten, Staatsanwaltschaften und Justizvollzugsanstalten; Expertenanhörung

Veröffentlichung

Heimerdinger, Astrid (2006). Alkoholabhängige Täter - justizielle Praxis und Strafvollzug: Argumente der Zurückstellung der Strafvollstreckung bei Therapieteilnahme. Wiesbaden: KrimZ. (Kriminologie und Praxis (KuP); Bd. 52). [Online-Publikation]

Ergebnisse Aktenauswertung des Langerichts Mainz und Ergebnisse der Expertenanhörung