Praxis und Bewährung der §§ 35ff. BtMG

Projektlaufzeit: 1987 – 1994

Projektbeschreibung

Ausgangspunkt des Forschungsprojektes bildeten jene 1982 in Kraft getretenen Bestimmungen des Betäubungsmittelgesetzes (§§ 35 ff. BtMG), die es drogenabhängigen Straftätern ermöglichen, von der Haft in eine therapeutische Einrichtung zu wechseln, um dort an einem Programm zur Behandlung ihrer Sucht teilzunehmen, wobei die in der Therapie verbrachte Zeit zumindest teilweise auf die Strafe angerechnet werden kann.

In dem bundesweit angelegten Projekt wurde zum einen die Implementation und praktische Anwendung der justiziell veranlassten Therapieüberleitung drogenabhängiger Straftäter erfasst und evaluiert. Zum anderen wurden Daten zu Straftätern des Verurteilungsjahrganges 1984 erhoben, deren Vollstreckung gemäß § 35 BtMG zurückgestellt worden war. Neben sozio- und deliktbiographischen Merkmalen wurde auch deren Rückfälligkeit bzw. Legalbewährung bis 1990/91 untersucht.

Methoden

Umfrage unter staatlich anerkannten Therapieeinrichtungen; Strafaktenanalyse; Bundeszentralregisterauswertung; Expertenbefragung bei Gerichten und Staatsanwaltschaften

Veröffentlichungen

  • Egg, Rudolf & Kurze, Martin (1991). Drogentherapie in staatlich anerkannten Einrichtungen: Ergebnisse einer Umfrage. (Berichte - Materialien – Arbeitspapiere; Heft 3, 3. Auflage). Wiesbaden: KrimZ. (Online verfügbar über DigiKrimDok)
  • Egg, Rudolf (Hrsg.) (1992). Die Therapieregelungen des Betäubungsmittelrechts – deutsche und ausländische Erfahrungen. (Kriminologie und Praxis (KuP); Bd. 9). Wiesbaden: KrimZ.
  • Kurze, Martin (1994). Strafrechtspraxis und Drogentherapie: eine Implementationsstudie zu den Therapieregelungen des Betäubungsmittelrechts. (Kriminologie und Praxis (KuP); Bd. 12). Wiesbaden: KrimZ.