Fachtagung am 11. Februar 2019 in Köln

"Forschung im Justizvollzug – Wissenschaftsfreiheit und ihre Grenzen"

Tagungsleitung: Prof. Dr. Frank Neubacher & Prof. Dr. Axel Dessecker
Tagungsort: Universität zu Köln (Hauptgebäude) – Neuer Senatssaal, Albertus-Magnus-Platz, 50923 Köln

Der Justizvollzug, besonders der Vollzug von Freiheitsstrafen, ist ein wichtiges Forschungsfeld der empirischen Kriminologie. Denn die Freiheitsstrafe ist bis heute die Strafe, die wie keine andere kriminalrechtliche Sanktion zeigt, was Strafrecht bedeutet. Die Forschungen der letzten Jahre sind dementsprechend vielfältig: Sie reichen von der Evaluation von Behandlungsprogrammen über die Beschreibung der Situation besonderer Gruppen von Gefangenen, von Studien zum Vollzugsklima oder zur Rolle von Gewalt im Alltag des Gefängnisses bis zu Untersuchungen über die personelle Ausstattung der Anstalten oder die beruflichen Belastungen des Vollzugspersonals.

Diese Breite der Forschung geht nicht zuletzt auf aktuelle Entwicklungen im Justizvollzug zurück. Seit dem Inkrafttreten der Föderalismusreform hat sich die Zahl der einschlägigen Gesetze vervielfacht, die Dichte rechtlicher Regelungen erhöht. Hinzu kommt, dass die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts wie auch der Strafvollstreckungsgerichte in mancher Hinsicht striktere Vorgaben macht.

Wie eine kontroverse Debatte in der Zeitschrift Neue Kriminalpolitik zeigt, verstehen sich die Möglichkeiten und Grenzen empirischer Vollzugsforschung nicht von selbst, sie sind im Einzelnen durchaus umstritten. Die Tagung soll alle Interessierten und potentiell Beteiligten miteinander ins Gespräch bringen.