KUP 52

Heimerdinger, Astrid. Alkoholabhängige Täter - justizielle Praxis und Strafvollzug: Argumente der Zurückstellung der Strafvollstreckung bei Therapieteilnahme.
Wiesbaden: KrimZ, 2006. - (Kriminologie und Praxis ; Bd. 52)
ISBN 978-3-926371-75-1 (Druckausgabe, vergriffen)
ISBN 978-3-926371-78-2 (Online-Version)
Inhaltsverzeichnis

Seit 1982 gelten Bestimmungen des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG), die es drogenabhängigen Tätern ermöglichen, sich anstelle von Strafhaft einer Drogentherapie zu unterziehen. Die vorliegende Studie widmet sich der Frage, ob auch für alkoholabhängige Straftäter eine vergleichbare Regelung in Betracht zu ziehen ist. Ziel der Untersuchung, die im Auftrag des Bundesministeriums der Justiz durchgeführt wurde, war es, durch eigene empirische Erhebungen Lücken des aktuellen Erkenntnisstandes zu füllen, um Perspektiven aufzuzeigen und empirisch gesichertes Material für kriminalpolitische Entscheidungen zur Verfügung zu stellen.

In einer Erhebung im Erwachsenen- und Jugendstrafvollzug stellte sich heraus, dass 14-22 % der Gefangenen als alkoholabhängig bezeichnet werden können. Dennoch werden alkoholbezogene Störungen im Strafverfahren nur selten thematisiert, wie eine Aktenanalyse zeigte. In Befragungen von Vertretern der Strafrechtspraxis und des Strafvollzugs hielten etwa zwei Drittel der Befragten eine gesetzliche Therapieregelung für alkoholabhängige Straftäter für geeignet, Rückfälle zu vermeiden. Therapieeinrichtungen sind auch an einer Behandlung alkoholabhängiger Straftäter interessiert.