Projektbeschreibung
Die KrimZ ist Teil eines im Rahmen des Programms "Forschung für die zivile Sicherheit" der Bundesregierung geförderten Konsortiums, in dem eine zentrale Monitoringplattform zur Früherkennung, Prävention und Bekämpfung von Extremismus als Anlaufstelle für Wissenschaft, Behörden, Zivilgesellschaft und Politik entsteht (Monitoringsystem und Transferplattform Radikalisierung – MOTRA). Es ist ein Forschungsverbund, der durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung sowie durch das Bundesministerium des Inneren und für Heimat gefördert wird. Die im Forschungsverbund integrierten Projekte widmen sich der interdisziplinären und phänomenübergreifenden Erfassung und Erforschung von Radikalisierung und Extremismus in Deutschland. Das Gesamtvorhaben wird durch das Bundeskriminalamt (BKA), der Forschungsstelle für Terrorismus/Extremismus koordiniert. Weitere Partner sind die Berghof Foundation (BF) Berlin, das Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung (WZB), die Universität Hamburg (UHH), das Karlsruher Institut für Technologie (KIT), die Ludwig-Maximilians-Universität München (LMU) und das German Institut for Global and Ara Studies (GIGA) Hamburg.
Strafverfahrensaktenanalyse
Das Teilvorhaben der Kriminologischen Zentralstelle (KrimZ) befasst sich hauptsächlich mit der Analyse von Akten aus Strafverfahren gegen extremistische Straftäter*innen und Personen, die entsprechender Straftaten verdächtigt wurden. Dabei geht es zum einen um Strafverfahren, die zu Verurteilungen wegen Taten nach dem Terrorismusstrafrecht geführt haben – gleichgültig, ob diese Taten einen rechtsextremen, linksextremen oder einen „islamistischem“ Hintergrund aufweisen. Betrachtet werden zum anderen strafrechtliche Ermittlungsverfahren aufgrund des Verdachts einer Straftat mit „islamistischem“ Hintergrund, und zwar unabhängig davon, ob es zu einer Verurteilung kam. Schließlich werden für ausgewählte Fälle biografische Fallanalysen durchgeführt.
Damit werden nicht in erster Linie solche Fälle betrachtet, die zu terroristischen Anschlägen gegen Menschen oder andere Ziele geführt haben. Für solche Ausführungstaten gelten im Strafrecht zahlreiche Tatbestände wie etwa die der Tötungsdelikte. Das Sonderstrafrecht des Terrorismus (§§ 89a–89c, § 91, §§ 129a–129b StGB) ist vielmehr darauf angelegt, schwere Straftaten möglichst früh zu verhindern. Dabei geht es z.B. um Aktivitäten terroristischer Vereinigungen in Deutschland oder irgendeinem anderen Land. Zunehmende Bedeutung haben in den letzten Jahren solche Tatbestände, die Handlungen einzelner Personen betreffen. Hier geht es z.B. um die Ausreise aus Deutschland mit dem Ziel, in einem anderen Land die Errichtung eines „islamischen Staates“ zu unterstützen.
Die ausgewerteten Akten enthalten eine Fülle von Informationen über solche Fälle, die in Deutschland von Polizei und Strafverfolgungsbehörden ermittelt wurden. Dazu gehören auch Daten zur Biografie der beschuldigten Personen, die über bereits öffentlich bekannte Informationen hinausgehen. Zugleich dokumentieren die Akten, wie das Terrorismusstrafrecht in der Praxis angewandt wird. Insgesamt gestattet das Projekt damit eine Beschreibung der Strafrechtspraxis jenseits solcher Fälle, die ohnehin immer wieder im Blickpunkt der Öffentlichkeit stehen. Zugleich liefert es Beiträge zur Erklärung terroristischer Straftaten.
Veröffentlichungen
Dessecker, A., Fecher, L., & Hirth, M.-A. (2025). Zur Praxis des Terrorismusstrafrechts -Strafverfahrensaktenanalysen zum dschihadistischen Terrorismus. In U. Kemmesies, P. Wetzels, B. Austin, C. Büscher, A. Dessecker, S. Hutter, & D. Rieger (Hrsg.), MOTRA-Monitor 2023/24 (S. 286–309). MOTRA. https://www.motra.info/wp-content/uploads/2023/11/Ue1_K9.pdf
Dessecker, A., Fecher, L., Hirth, M.-A., Hofmann, R., & Muzaqi, L. (2024). Medien- und Technologienutzung durch jihadistische Straftäter*innen. MOTRA-Spotlight. MOTRA. https://doi.org/10.57671/motra-2024002
Fecher, L., Hirth, M.-A., Knäble, J., & Dessecker, A. (2024). „Für mich ist dieses Leben nichts wert“ – zu den Motiven jihadistischer Taten in Gerichtsurteilen. Kriminologie – Das Online-Journal, 4(6), 228–253. https://doi.org/10.18716/ojs/krimoj/2024.4.4
Fecher, L., & Hirth, M.-A. (2024). „Das Herumsitzen in ‚Verteidigungsstellungen‘ mitten im Buschland entsprach nicht ihrer Vorstellung von einem bewaffneten Jihad.“ – Distanzierungsmotive und -charakteristika ausgereister Jihadisten. In M. Rettenberger, S. Suhling, H. Brettel, & T. Görgen (Hrsg.), Kriminalität und ihre Kontrolle im Wandel: Festschrift für Axel Dessecker (S. 435–459). KrimZ.
Kanol, E., & Hirth, M.-A. (2024). Assessing the Validity of Open-Source Biographical Data in Terrorism Research. Terrorism and Political Violence, 37(6), 815–833. https://doi.org/10.1080/09546553.2024.2376631
Fecher, L., Hirth, M.-A., & Dessecker, A. (2023). Eine Einzelfallanalyse zu den Motiven jihadistischer Tathandlungen. In U. Kemmesies, P. Wetzels, B. Austin, C. Büscher, A. Dessecker, S. Hutter, & D. Rieger (Hrsg.), MOTRA-Monitor 2022 (S. 252–272). MOTRA. https://www.motra.info/wp-content/uploads/2023/11/Ue1_K9.pdf
Dessecker, A. (2023). Das Strafrecht angesichts neuer Formen von Terrorismus. Zeitschrift für die gesamte Strafrechtswissenschaft, 135(2), 186–215. https://doi.org/10.1515/zstw-2023-0013
Dessecker, A., Fecher, L., Hirth, M.-A., & Knäble, J. (2023). Strafverfahren nach dem Terrorismusstrafrecht: zu einer empirischen Untersuchung der Tatmotive verurteilter Personen. In T. Bliesener, L. Deyerling, A. Dreißigacker, I. Henningsmeier, M. Neumann, J. Schemmel, C. P. Schröder, & L. Treskow (Hrsg.), Kriminalität und Kriminologie im Zeitalter der Digitalisierung (S. 229–242). Forum Verlag Godesberg. http://krimg.de/drupal/system/files/9783964100399.pdf
Dessecker, A., Fecher, L., Hirth, M.-A., Knäble, J., & Mischler, A. (2022). Analysen von Strafverfahren nach dem Terrorismusstrafrecht. In U. Kemmesies, P. Wetzels, B. Austin; C. Büscher, A. Dessecker, E. Grande, & D. Rieger (Hrsg.), MOTRA-Monitor 2021 (S. 282–301). MOTRA. https://www.motra.info/wp-content/uploads/2023/12/Analysen-von-Strafverfahren-nach-dem-Terrorismusstrafrecht.pdf
Dessecker, A., Mischler, A., Hoffmann, M.-A., & Wartwig, J. (2021): Vorüberlegungen zur empirischen Untersuchung des Terrorismusstrafrechts. In U. Kemmesies, P. Wetzels, B. Austin, A. Dessecker, E. Grande, I. Kusche, & D. Rieger (Hrsg.), MOTRA-Monitor 2020 (S. 168–187). MOTRA. https://www.motra.info/motra-monitor-2020/
Kontaktperson
Ehemalige Mitarbeiter*innen
Jonas Knäble
Antonia Mischler

