Behandlung und Resozialisierung sind in Deutschland zentrale Aufgaben des Strafrechts. Auch das Strafvollzugsgesetz hat seit 1976 die Behandlung von Straftätern und -täterinnen betont. Strafgefangene sollen nicht einfach nur eingesperrt werden. Die Verhinderung weiterer Straffälligkeit soll vor allem dadurch erreicht werden, dass Gefangene befähigt werden, "künftig in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten zu führen".

Seit der Föderalismusreform von 2006 haben die Länder eigene Vollzugsgesetze eingeführt, die an dem Behandlungsziel durchweg festhalten. Ebenso wichtig ist Behandlung im psychiatrischen Maßregelvollzug und neuerdings im Vollzug der Sicherungsverwahrung.