Fachtagung vom 13. bis 14. Oktober 2010 in Wiesbaden

Justizvollzug und Strafrechtsreform im Bundesstaat

Tagungsleitung: Prof. Dr. Axel Dessecker & Prof. Dr. Rudolf Egg

 

Mit der ersten Stufe der Föderalismusreform ist 2006 die Gesetzgebungszuständigkeit für den Strafvollzug vom Bund auf die Länder übergegangen. Mittlerweile gelten in allen Ländern eigene Gesetze für den Jugendstrafvollzug. Die bisher in Kraft getretenen Landesgesetze oder weit fortgeschrittene Gesetzgebungsverfahren umfassen teilweise den gesamten Vollzug, während anderswo noch weitgehend Bundesrecht gilt.

Die Tagung nahm den Zusammenhang von Strafrechtsreformen im Bundesstaat im Allgemeinen in den Blick und stellte die Frage, ob regionale Unterschiede in der Strafrechtspraxis nicht ein Problem für den Rechtsstaat darstellen. Im weiteren Verlauf wurden einzelne Felder der Strafrechtspflege wie Sicherungsverwahrung, Untersuchungshaft, Jugendstrafvollzug und Konzepte des Übergangsmanagements näher betrachtet. Nach einer Zwischenbilanz zum Strafvollzugsrecht als Landesrecht wurde der Frage nachgegangen, was von der Reform durch das Strafvollzugsgesetz von 1976 heute noch aktuell ist.

 

Die Beiträge der Tagung sind veröffentlich im Band 62 der KrimZ-Schriftenreihe "Kriminologie und Praxis":

Axel Dessecker & Rudolf Egg (Hrsg.) (2011). Justizvollzug und Strafrechtsreform im Bundesstaat (KuP 62).

 

 

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des Bundes und der Länder

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