Sozialtherapeutische Anstalten im Justizvollzug haben in Deutschland inzwischen eine über 35-jährige Geschichte aufzuweisen. Wenngleich sich die mit dieser Vollzugsform ursprünglich erhofften Ziele, nämlich die Einführung einer weiteren behandlungsorientierten Maßregel der Besserung und Sicherung, nicht realisieren ließen, so konnten damit dennoch effektive Möglichkeiten zur Behandlung rückfallgefährdeter Straftäter geschaffen werden. In jüngster Zeit gerieten diese Einrichtungen im Zuge der Bestrebungen zur Verbesserung des Schutzes der Bevölkerung vor Sexualstraftätern wieder verstärkt ins Blickfeld kriminalpolitischer Diskussionen. Seit dem 1. Januar 2003 sieht das durch das "Gesetz zur Bekämpfung von Sexualdelikten und anderen gefährlichen Straftaten" (vom Januar 1998) geänderte Strafvollzugsgesetz bei Sexualstraftätern mit einer Verurteilung zu mehr als zwei Jahren Freiheitsstrafe eine zwingende Verlegung in sozialtherapeutische Einrichtungen vor, sofern die entsprechende Behandlung angezeigt ist (§ 9 Abs. 1 StVollG). Dies führte in den Ländern zu einem erheblichen Ausbau an geeigneten Haftplätzen.
Die gewonnenen Daten sollen Lage und aktuelle Trends der sozialtherapeutischen Einrichtungen zuverlässig dokumentieren. Damit werden differenzierte Vergleiche ermöglicht und Grundlagen für die kontinuierliche Fortentwicklung der Sozialtherapie gegeben.
Die von der KrimZ durchgeführte Stichtagserhebung, eine kontinuierliche und standardisierte Datenerfassung jeweils zum 31.03. des laufenden Jahres (seit 1997) in allen sozialtherapeutischen Einrichtungen des Justizvollzuges, beantwortet folgende Fragen:
Seit 1998 wurde die Belegungskapazität sozialtherapeutischer Einrichtungen deutlich erhöht. Nach der zum 31.3.2010 durchgeführten Stichtagserhebung standen zu diesem Zeitpunkt 2.110 Haftplätze in insgesamt 56 sozialtherapeutischen Einrichtungen zur Verfügung. Erwartungsgemäß sind die neu geschaffenen Plätze nahezu ausschließlich Sexualstraftätern vorbehalten, für welche das Verlegungskonzept von § 9 Abs. 1 StVollzG gilt. Entsprechend stieg die Zahl der in sozialtherapeutischen Einrichtungen befindlichen Verurteilten nach Sexualdelikten zwischen 1997 und 2010 von 191 auf 1.029. Bedenklich ist jedoch, dass dieser Anstieg zugleich mit einem Rückgang an Verurteilten nach anderen Delikten verbunden ist. So ging zwischen 1997 und 2009 die Zahl der (oft gewaltsamen) Eigentums- und Vermögenstäter in sozialtherapeutischen Einrichtungen von 367 auf 261, d.h. um rd. 30 %, zurück.