Die Sanktionen des Kriminalrechts sind darauf angelegt, zur Resozialisierung von Straftätern beizutragen und zugleich erneute Straftaten zu verhindern. Inwieweit diese Ziele tatsächlich erreicht werden, wird in der empirischen Rückfallforschung überprüft.

Kriminologische Zentralstelle e.V.

Forschungs- und Dokumentationseinrichtung
des Bundes und der Länder

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