Bereits 1988 wurde der Forschungsschwerpunkt der "Strukturanalyse der Rechtspflege" (SAR) des Bundesministeriums der Justiz gebildet, der unter anderem eine ausführliche "Organisationsuntersuchung der Staatsanwaltschaften und Generalstaatsanwaltschaften" durchführen ließ. Bei beiden beauftragten Forschungsgruppen wurde als ein gewichtiger Aspekt im Rahmen ihrer Organisationsuntersuchung die Zusammenarbeit mit externen Schnittstellen hervorgehoben, wobei diejenige mit der Polizei als die engste und wichtigste bewertet wurde. Auf dieser Grundlage wurden einige neue Formen der Zusammenarbeit vorgeschlagen. Schließlich haben die Justizministerinnen und -minister im Rahmen ihrer turnusmäßigen Konferenz im Juni 1998 auf Grundlage dieser Forschungsergebnisse beschlossen, neue Formen der Zusammenarbeit zwischen Polizei und Staatsanwaltschaft (StA) zu fördern.
Das Forschungsprojekt gliedert sich in zwei Teilprojekte auf. Mit dem ersten Schritt, einer Bestandsanalyse (2003/2004), wurde erstmalig ein bundesweiter Überblick über die praktizierten Formen der Zusammenarbeit zwischen Polizei und Staatsanwaltschaft gewonnen (siehe Veröffentlichungen). Mit dem zweiten Schritt, einer Qualitätsanalyse (2004/2005/2006), soll die Zusammenarbeit im Bereich der direkten persönlichen Kooperation schließlich optimiert werden.
Mit Hilfe von standardisierten Telefoninterviews mit Ansprechpartnern beider Behörden (Polizei und StA) von insgesamt 50 bundesweit zufällig ausgewählten Städten können u.a. Antworten auf folgende Fragen gegeben werden:
Es wurden 18 problemzentrierte Interviews mit den betroffenen Beamten beider Behörden vor Ort geführt (je ca. 1 ¼ h), um folgende Fragestellungen zu klären:
Die gewonnenen Daten wurden transkribiert und qualitativ nach der Grounded Theory (Strauss & Corbin 1990) ausgewertet. Auf diesem Weg konnte eine gegenstandsbegründete Theorie aus den Daten entwickelt werden, welche die relevanten Variablen im untersuchten Feld herausstreicht und sie miteinander in Beziehung setzt.
Als besonders ausschlaggebend erweist sich, dass bereits sehr viele gemeinsame Arbeitsgruppen zwischen Polizei und Staatsanwaltschaft in Form von festgelegten institutionalisierten Treffen in den letzten Jahren entstanden sind (bei vier von fünf Behörden mindestens drei Arbeitsgruppen bzw. bei zwei von drei Behörden mindestens zwei (delikts-)spezifische Arbeitsgruppen). Die Praktiker vertreten abweichende Auffassungen hinsichtlich der Bewertung dieser fest institutionalisierten Arbeitsgruppen im Unterschied zu den eher spontanen gemeinsamen Dienstbesprechungen. Welche der beiden Formen unter welchen Umständen am sinnvollsten ist, musste an dieser Stelle noch offen bleiben.
Einig sind sich die Befragten wiederum dahingehend, dass die wichtigsten Ziele von gemeinsamen Arbeitsgruppen eine verbesserte Kommunikation und ein besserer Arbeitsablauf darstellen, welche mit Hilfe dieser Arbeitsform im Vergleich zu anderen Zielen auch am besten erreicht werden konnten. Am häufigsten werden von den befragten Praktikern beider Behörden die Bereiche organisierte Kriminalität und Wirtschaftskriminalität als diejenigen Deliktsbereiche genannt, in denen gemeinsame Arbeitsgruppen für notwendig erachtet werden. Dabei bestehen gleichzeitig in den beiden genannten Deliktsbereichen im Verhältnis jedoch noch die wenigsten Arbeitsgruppen.
Im Jahr 2006 konnten die Auswertungen abgeschlossen werden. Der Ergebnisbericht ist in der Reihe KuP - Kriminologie und Praxis der KrimZ als Band 55 erschienen.