Praxis der Überweisung in den psychiatrischen Maßregelvollzug (§ 67a II StGB)

Laufzeit: 01.04.2017 bis 31.03.2019

Projektbeschreibung

Nach § 67a II StGB können Strafgefangene mit angeordneter oder vorbehaltener Sicherungsverwahrung und Untergebrachte aus der Sicherungsverwahrung in eine Einrichtung des Maßregelvollzugs (§§ 63, 64 StGB) überwiesen werden, wenn Ihre Resozialisierung damit gefördert werden kann. Diese Möglichkeit des Übergangs ist in den letzten Jahren mehrfach erweitert worden, zuletzt durch das Gesetz zur bundesrechtlichen Umsetzung des Abstandsgebotes im Recht der Sicherungsverwahrung.

Im Rahmen dieses Forschungsprojektes sollen grundlegende Informationen gesammelt werden, wie häufig und für welche Personen diese Möglichkeit herangezogen wird und welche Erfahrungen damit gesammelt wurden. Das Projekt ergänzt das Projekt zum Vollzug der Sicherungsverwahrung und der vorgelagerten Freiheits- und Jugendstrafe.
 

Methoden

Datengrundlage bilden Akten von Strafverfahren, in denen § 67a II StGB Anwendung findet. Außerdem werden qualitative Interviews geführt.

Ansprechpartner
Prof. Dr. Axel Dessecker