Evaluationsstudie zum Gesetz zur Verfolgung der Vorbereitung schwerer staatsgefährdender Gewalttaten vom 30. Juli 2009 (GVVG)

Projektlaufzeit: 2011 - 2012
Auftraggeber:    Bundesministerium der Justiz (Berlin)
Kooperationsprojekt mit dem Lehrstuhl für Kriminologie, Kriminalpolitik und Polizeiwissenschaft (Bochum)

Projektbeschreibung

Ziel der Studie ist die Evaluation des GVVG.
Das GVVG hat drei neue Straftatbestände eingeführt: Die „Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat“, § 89a StGB, die „Aufnahme von Beziehungen zur Begehung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat“, § 89b StGB, und die „Anleitung zur Begehung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat“, § 91 StGB n. F. Der Gesetzgeber verfolgt dabei zwei Ziele: zum einen soll das GVVG „eine möglichst effektive strafrechtliche Verfolgung auch von organisatorisch nicht gebundenen Tätern, die schwere staatsgefährdende Gewalttaten vorbereiten“, ermöglichen. Zweitens soll durch die neuen Vorschriften das von Deutschland gezeichnete und am 1. Juni 2007 in Kraft getretene Übereinkommen des Europarats zur Verhütung von Terrorismus umgesetzt werden. Insbesondere soll durch die neuen Straftatbestände die Ausbildung in sog. „Terror-Camps“ und die Zugänglichmachung oder das Herunterladen von Anleitungen zur Begehung terroristischer Straftaten aus dem Internet verhindert werden.

Die Koalitionspartner CDU, CSU und FDP haben im Koalitionsvertrag eine Evaluation des GVVG zur Mitte der Legislaturperiode im Hinblick auf seine Wirksamkeit gegen die Bedrohungen durch den internationalen Terrorismus vereinbart. In der vom Bundesamt für Justiz in Auftrag gegebenen Studie überprüfte die KrimZ in Kooperation mit der Ruhruniversität Bochum (Lehrstuhl für Kriminologie, Prof. Dr. Thomas Feltes) erstmals, in welchem Umfang das GVVG in der Praxis angewendet wird. Ferner sollten Anhaltspunkte dafür gefunden werden, ob und in welchem Maße die damit neu geschaffenen Bestimmungen in ihrer praktischen Anwendung geeignet sind, die Gefahren des internationalen Terrorismus zu bekämpfen. Daneben diente die Evaluation auch der Untersuchung, wie die Regelungen von der Praxis akzeptiert und in ihrer Wirksamkeit und Notwendigkeit eingeschätzt werden und welche Erfahrungen vorliegen.

Die Anwendung und Akzeptanz des GVVG wurden sowohl im Ermittlungsverfahren als auch im Gerichtsverfahren mittels einer empirischen Studie (Befragungen, qualitative Interviews, Aktenanalysen, Rechtsprechungs- und Literaturanalyse) evaluiert. Außerdem wurden die mit der Anwendung verbundenen Auswirkungen, insbesondere im Hinblick auf die Einschränkung von Bürgerrechten und auf die Verhütung von terroristischen Straftaten, untersucht.

Veröffentlichung

Oehmichen, Anna & Klukkert, Astrid (2012). Evaluation des Gesetzes zur Verfolgung der Vorbereitung von schweren staatsgefährdenden Gewalttaten (GVVG): Endbericht. Wiesbaden [u.a.]: KrimZ; Ruhr-Universität Bochum. (Online-Version)

Ansprechpartner
Prof. Dr. Axel Dessecker

Zusammenfassung des Berichtes zur Evaluierung:

Evaluierung des GVVG