Kurze Freiheitsstrafe

Gutachten

Bearbeitungszeitraum: 1. Mai - 1. August 1999

Bei den Freiheitsstrafen prägen solche bis zu einem Jahr das Erscheinungsbild. Weiter gefasst - und orientiert an der Aussetzungsgrenze des deutschen Strafrechts -, können alle freiheitsentziehenden Sanktionen (Freiheitsstrafen) als "kurzfristige" Strafen bis zu zwei Jahren (KFS) einer kriminologischen Gesamtbetrachtung unterzogen werden. In mehr als zwei Drittel aller Fälle werden diese Sanktionen zur Bewährung ausgesetzt. Längere Freiheitsstrafen von zwei bis fünf Jahren spielen quantitativ nur eine geringe, solche von mehr als fünf Jahren eine sehr geringe Rolle.

Im Rahmen eines Gutachtens für das Bundesministerium der Justiz hat die KrimZ Entwicklung, Problematik und aktuelle Situation der kurzen Freiheitsstrafe untersucht. Dabei ging es vor allem um den Hintergrund der Personen, die Sanktionen dieser Art verbüßen sowie Details der (Geldstrafen-)Vollstreckung und der Vermeidung von Ersatzfreiheitsstrafen. Das Gutachten kommt u.a. zu dem Schluss, dass ambulante Sanktionsalternativen kurze Freiheitsstrafen und Ersatzfreiheitsstrafen nur begrenzt ersetzen können. Als hierfür erfolgreiche Strategien werden die Verbesserung der Geldstrafenvollstreckung, der Ausbau gemeinnütziger Arbeitsmöglichkeiten und die elektronisch gestützte Überwachung empfohlen.

Ferner wurde eine Sonderauswertung des Statistischen Bundesamtes zur Entwicklung kurzer Freiheitsstrafen aus kriminologischer Sicht interpretiert und aufbereitet. Für eine Auswahl von 10 Bundesländern, für die über den gesamten Zeitraum von 1992 bis 1999 Daten vorliegen, beträgt der Anstieg im Bereich der Freiheitsstrafen bis zwei Jahren fast 32 % und liegt damit deutlich über dem Anstieg für alle verhängten Freiheitsstrafen, den die offizielle Statistik für diese Zeit ausweist. Die Sonderauswertung zeigt u.a.:

  • Wenn KFS verhängt werden, so sind es vorzugsweise die "klassischen" unter 6 Monaten, wobei gerade hier nach 1998 ein Abschwung zu verzeichnen ist, der insbesondere die unbedingten Strafen betrifft.
  • Die Vorstrafenbelastung der KFS-Verurteilten nimmt stetig zu. Gleichwohl dominieren unter den schwersten früheren Verurteilungen weiterhin die Geldstrafen.
  • Haftverbüßungszeit kann mit den Mitteln der Sonderauswertung bzw. der amtlichen Statistik nicht erfasst werden. Die im Verlauf der untersuchten Zeitreihe ständig gestiegene Belastung des Vollzuges durch Personen mit kurzfristigen Verbüßungszeiten ist dennoch nach dieser Sonderauswertung evident.
  • Im Blick auf das "Vorstrafenkonto" vieler Einsitzenden bestätigt die Sonderauswertung die Erfahrung des Vollzuges von einer in den 90er-Jahren zunehmend schwieriger werdenden und den Resozialisierungsgedanken konterkarierenden Klientel in diesem Sanktionsbereich.
  • Aus der gestiegenen strafrechtlichen Vorbelastung der KFS-Klientel im Vollzug ergeben sich negative Auswirkungen auf die Lage in den Anstalten und besondere Herausforderungen für die Rückfallprävention.

Veröffentlichungen

  • Sohn, Werner (1999). Gutachten der Kriminologischen Zentralstelle zur kurzen Freiheitsstrafe und zur Ersatzfreiheitsstrafe im Auftrag des Bundesministeriums der Justiz. Bearbeitungszeitraum: 1. Mai - 1. August 1999. Wiesbaden: KrimZ.
  • Sohn, Werner (2004). Zur Entwicklung der Freiheitsstrafe bis zwei Jahren. Zeitschrift für Strafvollzug und Straffälligenhilfe 53, 264 - 270.